Eingliederungshilfe

Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen

Die Inklusion von Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen und Behinderungen ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechts-konvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland 2009 völkerrechtlich verpflichtet die Rechte von Menschen mit Behinderung auf eine volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sicherzustellen.
Im Zentrum steht der einzelne Mensch. Und es geht um nichts anderes, als die ganz unterschiedlichen und individuellen Grundlagen zu schaffen oder auch neu zu entdecken, um ein seelisches Wohlbehagen zu fördern.
Die GEBEWO Soziale Dienste Berlin gGmbH bietet mit ihren Projekten des Fachbereichs Eingliederungshilfe Leistungen zur Sozialen Teilhabe in Form von Assistenzleistungen an.
Diese Leistungen gemäß §113 i.V.m. §78 SGB IX werden erbracht um Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.

Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere:
- Leistungen für Wohnraum,
- Assistenzleistungen,
- heilpädagogische Leistungen,
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- Leistungen zur Förderung der Verständigung,
- Leistungen zur Mobilität,
- Hilfsmittel,
- Besuchsbeihilfen.

Folgende Karte zeigt die Adressen und Orte an denen die GEBEWO - Soziale Dienste Berlin - Eingliederungshilfe leistet. Zur Detailansicht zoomen sie bitte in die Karte.

Ansprechpersonen für die Koordination der Eingliederungshilfe sind:

Ela Hörnschemeyer (Tel.: +49 30 6840 928 268)
Susanne von Boetticher (Tel.: +49 30 6840 928 267)

Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Büro der Geschäftsstelle:
GEBEWO -Soziale Dienste- Berlin gGmbH/GEBEWO pro gGmbH
Lahnstr. 86a
12055 Berlin


Allgemeine FAQ zur Eingliederungshilfe

Leistungen der Eingliederungshilfe kann grundsätzlich jede Person beantragen, die zu dem Personenkreis gem. § 99 SGB IX i.V.m. §§ 1-3 Eingliederungshilfeverordnung (EinglHV), in der am 31.12.2019 geltenden Fassung gehört.
Die Leistungen müssen von der Person selbst oder ihrer*m gesetzlichen Vertreter*in beim zuständigen Teilhabefachdienst Soziales beantragt werden. Die Zuordnung zum leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Der Teilhabebedarf wird mit dem Teilhabeinstrument Berlin unter besonderer Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes der antragstellenden Person durch den Leistungsträger ermittelt. Die antragstellende Person und ggf. ihre benannten Vertrauenspersonen werden dabei im gesamten Verfahren aktiv beteiligt.
Die Ansprechpersonen für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen und deren Vertrauenspersonen/Angehörige sind die Hausärzt*innen, psychologische oder neurologische Fachärzt*innen, wenn es um die krankheitsspezifische Behandlung geht. Weitergehende Beratung zu möglichen Leistungen für Menschen mit Behinderung bieten die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), die Teilhabefachdienste Soziales oder auch die Sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheitsämter der Landkreise und Städte.

 

 

 

FAQ Eingliederungshilfe

Ansprechpersonen für die Koordination der Eingliederungshilfe sind:
Ela Hörnschemeyer und Susanne von Boetticher

Büro der Geschäftsstelle:
GEBEWO - Soziale Dienste - gGmbH/GEBEWO pro gGmbH
Geibelstraße 77/78
12305 Berlin

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: 030 / 70 78 44 90 (Durchwahl: 70 17 128 28 / 33)



Allgemeine FAQ zur Eingliederungshilfe

Wer kann die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen?
Leistungen der Eingliederungshilfe kann grundsätzlich jede Person in Anspruch nehmen, die zu dem Personenkreis gem. §53 SGB XII (Link: www.buzer.de) gehört. Die Zugehörigkeit wird in der Regel durch den Kostenträger (zuständiges Bezirksamt) und/oder den zuständigen Sozialpsychiatrischer Dienst geprüft. Geprüft wird auch die Leistungsberechtigung im Sinne der Sozialhilfe, d.h. die wirtschaftliche Situation der Menschen mit seelischer Behinderung. Zunächst ist eigenes Einkommen bzw. Vermögen einzusetzen, um Leistungen der Behindertenhilfe in Anspruch zu nehmen. Ergänzend zahlt dann die Sozialhilfe.

An wen kann sich der Hilfesuchende wenden?
Die Ansprechpersonen für Menschen mit seelischen Behinderungen und deren Angehörige sind die Hausärzt*innen, psychologische oder neurologische Fachärzt*innen, wenn es um die krankheitsspezifische Behandlung geht. Weitergehende Hilfen und Unterstützung bieten die Sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheitsämter der Landkreise und Städte. Hier sind alle behinderungsspezifischen Hilfe- und Förderangebote bekannt. In Zusammenarbeit mit den Ärzt*innen und Sozialarbeiter*innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes findet eine eingehende Bedarfs- und Hilfeplanung und Beratung statt. In diese Planung werden Menschen mit Behinderung, dessen Angehörige und Bezugspersonen sowie ggf. weitere Fachleute mit einbezogen.

Es gibt zwei Betreuungsarten der Eingliederungshilfe. Die Ambulante Betreuung und die Stationäre Betreuung.
Die Leistungen in der ambulanten Betreuung sind vielfältig. Sie orientieren sich an Art und Ausprägung der Behinderung sowie an der individuellen Lebenssituationsituation.

Welche Therapieformen gibt es?
Kunsttherapie und Ergotherapie sind handlungsorientierte Therapieverfahren: sie sind aktiv, fördern die Handlungsfähigkeit und soziale Kompetenz und die Erkenntnis selbst etwas bewirken zu können. Die Kunst- und Ergotherapie schafft Raum für kreative Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten und fördert die Fähigkeit sich und seine Umwelt über die Sinne wahrzunehmen und zu begreifen.