Nebenberufliche Tätigkeit im Nachtbereitschaftsdienst

Für den Einsatz in einigen unserer Einrichtungen suchen wir zur Unterstützung der Betreuung von wohnungslosen und/oder seelisch behinderten Menschen ab sofort Interessierte für eine Nebenberufliche Tätigkeit im Nachtbereitschaftsdienst.

Wir bieten

  • 80,- bis 90,- €/Nachtdienst (abhängig von Wochentagen) gemäß § 3 Nr. 26 EStG*
  • Durchschnittliche Einsatzzeit ist von 18:30 – 08:00 Uhr inkl. Schlafzeiten ab ca. 23 Uhr
  • Einen wertschätzenden und respektvollen Umgang zwischen allen Mitarbeiter*innen
  • Regelmäßigen Austausch in Teamsitzungen und Teilnahme an jährlichen Teamevents

Ihre Aufgaben in den abendlichen Stunden

  • Ansprechpartner*in bei diversen Fragen und Problemen für die Klient*innen in den Einrichtungen
  • Eigenständige Durchführung von kleineren Gruppenaktivitäten z.B. gemeinsamer TV-Abend oder Gesellschaftsspiele
  • Assistenz und Anleitung bei hauswirtschaftlichen Fragen
  • Durchführung von weiteren Hilfen und Maßnahmen zur Unterstützung von rücksichtsvollem Wohnen in den Einrichtungen und zur gegenseitigen Verständigung zwischen den Bewohner*innen

Ihr Profil

  • Laufendes Studium der Sozialwissenschaften, Sozialer Arbeit oder vergleichbare Qualifikationen von Vorteil, aber nicht in allen Einrichtungen ein Muss
  • Einfühlungsvermögen sowie einen ruhigen, ausgeglichenen und wertschätzenden Umgang mit unseren Klient*innen
  • Hohe Kontakt- und Konfliktfähigkeit im Umgang mit den Klient*innen
  • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise und hohe Einsatzbereitschaft sowie Flexibilität

Wir suchen für die Einrichtungen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns, Sie kennenzulernen! Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihrer Wunscheinrichtung an:

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GEBEWO - Soziale Dienste - Berlin gGmbH

Personalabteilung

Lahnstr. 86a

12055 Berlin

Weitere Informationen zu unserem Träger und zu den oben genannten Einrichtungen finden Sie unter www.gebewo.de

*Diese nebenberufliche Tätigkeit ist gem. der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) für pädagogische Tätigkeiten bis zu 3.000,- €/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.